Rechtsprechung
BVerwG, 10.01.1992 - 7 B 167.91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,11363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
Auszug aus BVerwG, 10.01.1992 - 7 B 167.91
Denn das von diesem Grundsatz umfaßte freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 41, 399, 47, 253 [BVerfG 09.03.1976 - 2 BvR 89/74] ), das seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraussetzt (BVerfGE 47, 253 ), verlangt nur, daß jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wird, nicht hingegen, daß sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen darf. - BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerwG, 10.01.1992 - 7 B 167.91
Denn das von diesem Grundsatz umfaßte freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 41, 399, 47, 253 [BVerfG 09.03.1976 - 2 BvR 89/74] ), das seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraussetzt (BVerfGE 47, 253 ), verlangt nur, daß jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wird, nicht hingegen, daß sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen darf.
- BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93
Kein bundesverfassungsrechtliches Verbot des Doppelauftretens von Parteien bei …
Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde des Beklagten und des Beigeladenen zu 230 wies das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 10. Januar 1992 - BVerwG 7 B 167.91 - als unbegründet zurück.Es trifft zwar zu, daß der erkennende Senat die Auffassung vertreten hat, das vom Grundsatz der Freiheit der Wahl umfaßte freie Wahlvorschlagsrecht verlange nur, daß jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen werde, nicht hingegen, daß sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen dürfe (vgl. Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 7 B 127.91 - Buchholz 160 Nr. 36; ebenso Beschluß vom 10. Januar 1992 - BVerwG 7 B 167.91).
- BVerfG, 17.10.1994 - 2 BvR 347/93
Anforderungen an die Auslegung des in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen …
Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit Beschluß vom 10. Januar 1992 - BVerwG 7 B 167.91 -, die Auslegung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei bundesrechtlich nicht zu beanstanden.